Sally - AI Meeting Assistant

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Sally AI SaaS Lösung

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche von der Aliru GmbH (nachfolgend „Anbieter“) unter der Domain „sally.io“ sowie den zugehörigen Sub-Domains und über die mobilen Anwendungen des Anbieters zur Verfügung gestellten Leistungen.

1.2. Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.3. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden, sofern der Kunde Unternehmer ist, werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht anerkannt.

§ 2 Leistungen

2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software-Lösung zur reinen Nutzung als Software-as-a-Service („SaaS“) – Dienstleistung in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit („SaaS Lösung“). Der Zugriff erfolgt über einen Browser oder über die mobilen Anwendungen des Anbieters („App“). Die App dient als Zugangsclient zur SaaS Lösung und ermöglicht zusätzlich die Aufnahme von Gesprächen in Präsenz.

2.2. Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Beschreibung der SaaS Lösung.

2.3. Der Anbieter kann Änderungen an der SaaS Lösung und an der App vornehmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.

2.4. Der Anbieter kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.

2.5. Der Anbieter kann, um die Sicherheit, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der SaaS Lösung und der App zu gewährleisten, Änderungen inklusive der Vornahme von Updates und Upgrades vornehmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.

2.6. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen dem beschriebenen Übergabepunkt und dem IT-System oder Endgerät des Kunden sind nicht geschuldet.

2.7. Weitere Leistungen, wie etwa die Entwicklung individueller Lösungen oder kundenspezifische Anpassungen an der SaaS Lösung oder der App, sind nicht geschuldet und bedürfen eines gesonderten Vertrages.

§ 3 Besondere Regelungen für KI-Komponenten

3.1. Die SaaS-Lösung enthält KI-gestützte Funktionen, insbesondere zur automatisierten Transkription, Zusammenfassung und Analyse von Meeting-Inhalten. Die durch diese KI-Komponenten erzeugten Ergebnisse (insbesondere Transkripte, Zusammenfassungen, Auswertungen) sind unterstützende, automatisiert erstellte Ergebnisse.

3.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Ergebnisse trotz hoher Sorgfalt bei der Modellauswahl und -konfiguration unvollständig, fehlerhaft oder missverständlich sein können. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit einzelner KI-Ergebnisse.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor einer Verwendung in sensiblen, rechtlich relevanten, regulatorisch relevanten oder wirtschaftlich erheblichen Kontexten eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Verwendung als alleinige Entscheidungsgrundlage erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

3.4. Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere Audio-, Video- und Metadaten aus Meetings) werden nicht zum Training oder zur Weiterentwicklung des der SaaS-Lösung zugrunde liegenden KI-Modells verwendet. Eine Nutzung der Inhalte durch den Anbieter für eigene Geschäftszwecke außerhalb der Erbringung der vertraglichen Leistung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht-personenbezogene Daten.

3.5. Der Anbieter kann die zugrunde liegenden KI-Modelle, Modellversionen und KI-Subdienste austauschen oder weiterentwickeln, solange der vertragliche Funktionszweck und das vereinbarte Sicherheitsniveau gewahrt bleiben. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes KI-Modell, eine bestimmte Modellversion oder einen bestimmten KI-Subdienstleister besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrechte

4.1. Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der SaaS Lösung. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugriff auf die SaaS Lösung mittels Telekommunikation (über das Internet) und mittels eines Browsers auf die Funktionalitäten der SaaS Lösung. Weiterhin umfasst die vertragsgemäße Nutzung den Zugriff auf die SaaS Lösung mittels der mobilen Applikation auf die Funktionalitäten der SaaS Lösung.

4.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS Lösung oder Teile davon Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die SaaS Lösung oder Teile davon zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren. Ausgenommen hiervon sind Teile der SaaS Lösung, die im Rahmen des Leistungsumfangs der SaaS Lösung öffentlich angeboten werden müssen.

4.3. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte, insbesondere an der Software oder Middleware selbst oder den Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht.

4.4. Die Nutzung der SaaS Lösung in den Tarifen „Pro“ und „Enterprise“ unterliegt einer Fair-Use-Policy. Die Verarbeitung von Meeting Inhalten (insbesondere Transkription und Zusammenfassung) ist je Nutzer begrenzt auf durchschnittlich 8 Stunden Meetings pro Tag im Tarif „Pro“ und durchschnittlich 12 Stunden Meetings pro Tag im Tarif „Enterprise“. Maßgeblich sind dabei ausschließlich die Tage Montag bis Freitag; die Berechnung erfolgt über den jeweiligen Kalendermonat auf Basis der darin enthaltenen Tage von Montag bis Freitag. Überschreitet ein Nutzer dieses Volumen, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung im erforderlichen Umfang zu drosseln oder zu begrenzen.

4.5. Über das Verbot nach 4.2 hinaus ist es dem Kunden insbesondere untersagt,

  • (a) Dritten Zugänge zur SaaS Lösung einzurichten, zu überlassen oder auf sonstige Weise zu ermöglichen, auch nicht über gemeinsam genutzte Konten;
  • (b) Leistungen der SaaS Lösung im eigenen Namen oder unter eigener Marke anzubieten, zu bewerben oder zu vertreiben;
  • (c) die SaaS Lösung oder deren Funktionen über Schnittstellen in eigene Produkte oder Dienstleistungen einzubinden und Dritten zugänglich zu machen;
  • (d) den Anbieter gegenüber Dritten als Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter oder Subdienstleister zu benennen, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter besteht.

4.6. Zulässig bleibt die Verwendung der mit der SaaS Lösung erzeugten Ergebnisse, insbesondere von Transkripten und Zusammenfassungen, im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Kunden, einschließlich der Weitergabe einzelner Ergebnisse an dessen Kunden oder Auftraggeber. Diese Regelung begründet kein Recht, Dritten die Nutzung der SaaS Lösung selbst zu ermöglichen.

4.7. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen 4.5 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Als ein Fall gilt jeder Dritte, dem der Kunde die Nutzung entgegen 4.5 ermöglicht hat, sowie jede Benennung des Anbieters entgegen 4.5 lit. d. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung fällt die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat der Fortsetzung erneut an, beginnend mit dem Zugang einer Abmahnung des Anbieters.

4.8. Der Kunde ist auf Verlangen des Anbieters verpflichtet, über Art und Umfang einer Zuwiderhandlung gegen 4.5 Auskunft zu erteilen. Die Auskunft umfasst die Anzahl und die Bezeichnung der betroffenen Dritten, den Zeitraum der Nutzung, die Zahl der eingerichteten Zugänge sowie das Volumen der verarbeiteten Inhalte. Der Anbieter kann die Richtigkeit der Auskunft durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten prüfen lassen. Die Kosten der Prüfung trägt der Kunde, wenn er die Auskunft nicht, nicht vollständig oder nicht innerhalb der vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist erteilt hat oder wenn die Prüfung eine Abweichung zu seinen Ungunsten von mehr als fünf Prozent des tatsächlichen Nutzungsumfangs ergibt. Im Übrigen trägt der Anbieter die Kosten.

4.9. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Zeitraum der Zuwiderhandlung erforderlichen Lizenzen nachträglich zu der jeweils gültigen Preisliste zu erwerben. Der Anspruch auf Nachlizenzierung besteht neben der Vertragsstrafe.

4.10. Der Anbieter ist bei einer Zuwiderhandlung gegen 4.5 berechtigt, den Zugang zur SaaS Lösung ohne vorherige Abmahnung zu sperren und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 11.2 gilt entsprechend.

4.11. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch des Anbieters angerechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleibt unberührt.

4.12. Die Regelungen in 4.7 bis 4.11 gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 5 Verfügbarkeit

5.1. Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit der SaaS Lösung zu 99 % bei einer quartalsweisen Betrachtung. Die Verfügbarkeitszusage bezieht sich auf die serverseitige Bereitstellung der SaaS Lösung. Die Funktionsfähigkeit der App auf dem Endgerät des Kunden hängt zusätzlich von dessen Gerät, Betriebssystem und Netzverbindung ab und ist von dieser Zusage nicht umfasst.

5.2. Davon ausgenommen sind planbare Wartungsarbeiten an der SaaS Lösung. Planbare Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens drei Tage vorher auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder im Kunden-Portal) angekündigt. Planbare Wartungsarbeiten werden in einem Kalendermonat die Verfügbarkeit der SaaS Lösung für maximal fünf Stunden beeinträchtigen. Weiterhin ausgenommen sind ungeplante Ausfallzeiten („Störungen“) sowie Zeitverlust bei der Beseitigung von Störungen durch Gründe, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, insbesondere Störungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

5.3. Der Kunde meldet dem Anbieter Störungen bei der Verfügbarkeit der SaaS Lösung unverzüglich nach Bekanntwerden und prüft, ob eine Störung in seinem eigenen Verantwortungsbereich vorliegt.

5.4. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum ab Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung bis zur qualifizierten Rückmeldung des technischen Supports. Maßgeblich ist der Eingang im Ticketsystem des Anbieters. Die Einteilung erfolgt nach folgender Priorisierung:

PrioritätsstufeBeschreibungMaximale Reaktionszeit
P1Totalausfall der Plattform (Software für alle Nutzer nicht nutzbar)4 Stunden
P2Schwerwiegende Funktionseinschränkungen (z. B. Transkriptionsausfall, Login-Probleme)12 Stunden
P3Geringfügige Einschränkungen; Workaround möglich (z. B. Designfehler im Frontend)1 Werktag

5.5.1. Geht die Störungsmeldung während der Geschäftszeiten des Anbieters (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:30 Uhr, Zeitzone Europe/Berlin) ein, beginnt die Fehlerbehebung innerhalb der in § 5.4 geregelten Reaktionsfristen. Bei Störungen der Stufe P1 läuft die Frist kalendarisch weiter und gilt auch außerhalb der Geschäftszeiten.

5.5.2. Geht die Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeiten ein, beginnt die Fehlerbehebung am folgenden Werktag. Davon ausgenommen sind P1-Störungen, bei denen die Reaktion innerhalb der 4-Stunden-Frist ab Eingang erfolgt.

5.5.3. Erfordert die Fehlerbehebung Informationen, Freigaben, Testdaten oder sonstige Mitwirkung des Kunden, ruht die Entstörungsdauer bis zum Eingang der erforderlichen Mitwirkung. Der Anbieter weist hierauf hin.

5.5.4. Workarounds können als Zwischenmaßnahme bereitgestellt werden; die vollständige Behebung erfolgt anschließend.

5.5.5. Abweichende Reaktions- oder Behebungszeiten sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 6 Nutzungsvoraussetzungen beim Kunden

6.1. Für die Nutzung der SaaS-Lösung ist ein Zugang über einen aktuell unterstützten Browser in einer ausreichend aktuellen Version erforderlich. Der Anbieter empfiehlt die Nutzung der jeweils aktuellen Version eines verbreiteten Browsers (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Safari). Für die Nutzung der App ist ein mobiles Endgerät mit einem hinreichend aktuellen Betriebssystem erforderlich; unterstützt werden jeweils die aktuellen Versionen von iOS und Android.

6.2. Fehlfunktionen auf Grund von nicht ausreichend aktueller Software oder eines nicht unterstützten Betriebssystems stellen keinen Mangel an der SaaS Lösung dar.

6.3. Die App benötigt für ihren Betrieb Zugriff auf einzelne Funktionen des Endgeräts, insbesondere auf das Mikrofon zur Aufnahme von Gesprächen sowie, je nach genutzter Funktion, auf Kalender und Benachrichtigungen. Diese Berechtigungen werden ausschließlich zu den jeweils genannten Zwecken verwendet. Werden erforderliche Berechtigungen nicht erteilt oder nachträglich entzogen, stehen die betreffenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies stellt keinen Mangel dar.

6.4. Für die Nutzung von Online-Zahlungs-Methoden innerhalb der SaaS Lösung sind Konten des Kunden bei den jeweiligen Zahlungsanbietern notwendig. Der Anbieter stellt lediglich die benötigten Schnittstellen zur Verfügung.

§ 7 Datenschutz, Datensicherung und Zusammenarbeit mit Partnern

7.1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus der SaaS Lösung zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen.

7.2. Der Kunde schließt mit dem Anbieter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab, soweit der Anbieter in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

7.3. Die Verarbeitung und Speicherung von Gesprächsdaten, die über die App aufgenommen werden, erfolgt in gleicher Weise wie bei der Nutzung der SaaS Lösung über den Browser. Es gelten dieselben technischen und organisatorischen Maßnahmen, dieselben Verarbeitungsorte und dieselben Aufbewahrungs- und Löschregelungen gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

7.4. Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag, der SaaS Lösung und der App personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

7.5. Zum Zweck der bestmöglichen Betreuung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS Lösung kann der Anbieter bestimmte Kontaktdaten des Kunden (wie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an zertifizierte Sally-Partner weitergeben, sofern diese Informationen durch den Kunden bereitgestellt wurden.

7.6. Die Partner sind berechtigt, die übermittelten Kontaktdaten zu verwenden, um den Kunden im Rahmen von Onboarding, Support, Nutzungserweiterung oder individuellen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der SaaS Lösung zu kontaktieren.

7.7. Die Partner handeln dabei im Auftrag oder im Rahmen einer Partnerschaft mit dem Anbieter. Sie sind vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung geltender Datenschutzvorgaben verpflichtet.

7.8. Der Kunde kann der Weitergabe seiner Daten an zertifizierte Partner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In diesem Fall kann eine persönliche Betreuung durch einen Sally-Partner gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.

§ 8 Verwendung von Kundenlogos

8.1. Der Kunde erteilt mit Abschluss eines Abonnements die Zustimmung, dass der Anbieter das Firmenlogo des Kunden unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt ausschließlich zu Marketing- und Referenzzwecken auf der eigenen Website (www.sally.io) und in anderen Kommunikationsmedien verwenden darf.

8.2. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter widersprechen. Der Anbieter wird das Logo des Kunden in diesem Fall innerhalb einer Frist von 7 Tagen von den entsprechenden Plattformen entfernen.

8.3. Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung dieser Zustimmung berechtigt ist und keine Rechte Dritter einer solchen Nutzung entgegenstehen.

§ 9 Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SaaS Lösung oder der App durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, das für ihn jeweils anwendbare, lokale Recht einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, öffentliche Teile der SaaS Lösung mit einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Anbieterkennzeichnung („Impressum“) auszustatten.

9.4. Der Kunde ist für seine Inhalte, die er über die SaaS Lösung verbreitet verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zugänglich gemachten Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Kunde übernimmt die umfassende Haftung dafür, dass von ihm zur Verfügung gestellte, von ihm eingegebene bzw. eingespeiste Daten mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen bzw. in die SaaS Lösung einzuspeisen oder einzugeben, die pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend, gesetzlich verboten, jugendgefährdend, gegen die guten Sitten verstoßend oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdend sind. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte über vom Kunden eingerichtete Verweise („Hyperlinks“) auf Seiten Dritter zugänglich gemacht werden. Sollten derartige Inhalte vorkommen oder von eingesetzten automatisierten Sicherheitsmechanismen/Inhaltsfiltern als solche eingestuft werden, kann die Transkription und/oder Analyse ganz oder teilweise fehlschlagen oder eingeschränkt werden. Dies stellt keinen Mangel der SaaS-Leistung dar. Der Kunde kann sich in einem solchen Fall an den Anbieter (Support) wenden; der Anbieter prüft dann gemeinsam mit dem Kunden die Ursache und mögliche Abhilfen/Alternativen.

§ 10 Rechtmäßige Nutzung in Meetings und bei Aufnahmen

10.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die SaaS-Lösung nur in rechtlich zulässiger Weise in Besprechungen einzusetzen. Insbesondere obliegt es dem Kunden,

  • (a) die Meeting-Teilnehmer vor Beginn der Verarbeitung in transparenter Weise über den Einsatz der SaaS-Lösung und deren Funktionen zu informieren;
  • (b) die erforderlichen Einwilligungen, Genehmigungen oder sonstige Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen, soweit gesetzlich erforderlich;
  • (c) arbeits-, betriebsverfassungs-, berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, insbesondere etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten (z. B. § 203 StGB);
  • (d) sicherzustellen, dass die SaaS-Lösung nicht zur unzulässigen Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Beschäftigten oder zur sonstigen unzulässigen Überwachung eingesetzt wird;
  • (e) sicherzustellen, dass die SaaS-Lösung nicht heimlich oder ohne erforderliche Information der Teilnehmer eingesetzt wird.

10.2. Bei Aufnahmen von Gesprächen in Präsenz über die App sowie bei vom Kunden hochgeladenen Audio- und Videodateien stehen der automatische Hinweis im Meeting-Chat und das Widerspruchsverfahren über den Chat-Befehl technisch nicht zur Verfügung. In diesen Fällen stellt der Kunde sicher, dass alle Gesprächsteilnehmer vor Beginn der Aufnahme über die Aufzeichnung und die anschließende Verarbeitung informiert werden und dass sie der Aufnahme widersprechen können. Ein Widerspruch ist zu beachten; die Aufnahme unterbleibt oder wird beendet und die bis dahin erfassten Daten werden gelöscht.

10.3. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 resultieren.

§ 11 Folgen bei Pflichtverletzungen

11.1. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten („Kardinalpflichten“), insb. bei Verstoß gegen die in 4.5, 9.3, 9.4 und 10.1 genannten Pflichten den Zugang zur SaaS Lösung und zu deren Daten zu sperren.

11.2. Die Sperrung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt ist.

11.3. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen 9.3 und 9.4 die betroffenen Daten zu löschen.

11.4. Bei dauerhaften oder regelmäßigen Verstößen, insb. gegen die in 4.5, 9.3, 9.4 und 10.1 genannten Pflichten, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen.

§ 12 Preise und Zahlung

12.1. Die Preise und die je nach SaaS Lösung anfallenden nutzungsabhängigen Gebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters.

12.2. Die Preise setzen sich zusammen aus einer monatlich anfallenden Grundgebühr sowie den je nach SaaS Lösung anfallenden nutzungsabhängigen Gebühren.

12.3. Entgelte fallen jeweils monatlich an und sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.

12.4. Die nutzungsabhängigen Gebühren werden jeweils zum Ende einer Vertragslaufzeit bzw. nach Kündigung des Vertrags gesondert in Rechnung gestellt.

12.5. Der Kunde bleibt auch nach der Kündigung des Vertrags verpflichtet, die während der Vertragslaufzeit angefallenen nutzungsabhängigen Gebühren zu entrichten.

12.6. Alle Rechnungen werden dem Kunden als elektronische Rechnung per E-Mail bereitgestellt. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt in Höhe der anfallenden Versandkosten verlangen.

12.7. Der Anbieter ist berechtigt die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zu ändern. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist, gilt die Preisänderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Ankündigung der Preisanpassung darauf hin, dass die Preisanpassung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

12.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur SaaS Lösung zu sperren.

§ 13 Informationen und Newsletter

13.1. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in unregelmäßigen Abständen, jedoch höchstens einmal pro Monat, per E-Mail-Informationen zu Updates, neuen Funktionen sowie relevanten Themen im Zusammenhang mit der angebotenen Software zuzusenden.

13.2. Der Kunde kann dem Erhalt dieser E-Mails jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Der Widerspruch kann über einen in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink oder durch eine Mitteilung an den Anbieter erfolgen.

13.3. Der Anbieter verarbeitet die für den Versand erforderlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters einsehbar.

§ 14 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

14.1. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ bzw. „Kostenpflichtig abonnieren“ schickt der Kunde eine Bestellung ab und erklärt verbindlich sein Vertragsangebot. Der Anbieter wird dem Kunden unverzüglich den Eingang der Bestellung bestätigen.

14.2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die ausdrückliche Vertragsannahme durch den Anbieter oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

14.3. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang beim Anbieter anzunehmen. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

14.4. Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um eine weitere Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraum gekündigt wurde.

14.5. Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte des Anbieters dadurch verletzt, dass er die SaaS Lösung über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Anbieters hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, sowie in den Fällen des 4.10. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter eine Preisänderung vornimmt oder sonstige wesentliche Bestandteile des Vertrags einseitig verändert.

14.6. Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter alle in der SaaS Lösung hinterlegten Daten des Kunden sowie das Kundenkonto des Kunden unwiderruflich löschen. Bei einer Kündigung durch den Anbieter hat der Kunde bis zu 30 Tage nach Beendigung des Vertrags die Möglichkeit weiterhin seine in der SaaS Lösung gespeicherten Daten einzusehen und diese eigenverantwortlich aus der SaaS Lösung heraus zu sichern. Daten, die der Anbieter auf Grund von gesetzlichen Vorschriften nicht löschen darf, darf er alternativ sperren und erst nach Entfall der Vorschrift löschen.

§ 15 Widerrufsrecht (Verbraucher) und Beginn der Leistungserbringung

15.1. Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, steht dem Kunden das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu.

15.2. Nach Einrichtung des Kundenkontos wird der Kunde nach seiner Zustimmung gefragt, vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung zu beginnen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Aliru GmbH

Julius-Hatry-Straße 1

68163 Mannheim

Tel: +49 621 49088670

E-Mail: kontakt@sally.io

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

Aliru GmbH

Julius-Hatry-Straße 1

68163 Mannheim

Tel: +49 621 49088670

E-Mail: kontakt@sally.io

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*):

— Name des/der Verbraucher(s):

— Rechnungsnummer des/der Verbraucher(s):

— Anschrift des/der Verbraucher(s):

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende des Muster-Widerrufsformulars

§ 16 Haftung

16.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in Vertragszweck gefährdender Weise sowie im Rahmen einer eigenen Haftung gegenüber betroffenen im Rahmen der Regelungen des Art. 82 DSGVO.

16.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der für den Anbieter bei Vertragsschluss vorhersehbar und typisch ist. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen datenschutzrechtlicher Pflichten um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen.

16.3. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen aus 16.1 oder 16.2 vorliegen.

16.4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen von Telekommunikationsverbindungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst.

16.5. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum der letzten 12 Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an den Anbieter gezahlt hat. Diese Höchstgrenze gilt auch für Ansprüche aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten; die Ausnahme in 16.2 betrifft ausschließlich die Beschränkung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden und lässt die Höchstgrenze nach diesem Absatz unberührt. Die gesetzliche Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt hiervon unberührt.

§ 17 Höhere Gewalt

17.1. Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

17.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Dritte herbeigeführte Internet- oder Infrastrukturausfälle, Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

17.3. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich in Textform über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt in Kenntnis setzen.

§ 18 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

18.1. Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes, des UN-Kaufrechtes und des CISG. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 19 Außergerichtliche Streitbeilegung

19.1. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.